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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.11.2024

§ 1 Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Richter Motorräder GmbH, Versmolder Straße 2, 49196 Bad Laer (nachfolgend „Verkäufer“ oder „Richter Motorräder GmbH“ genannt) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt). Die AGB gelten für den Verkauf von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen, für Werkstattleistungen sowie für den Handel mit Ersatz- und Zubehörteilen.

1.2. Kunden im Sinne der AGB sind Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

1.3. Die AGB gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. Auftragserteilung durch den Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsabschluss

2.1. Die Präsentation von Fahrzeugen, Ersatzteilen oder sonstigen Produkten auf Websites, Social-Media-Kanälen, in Katalogen oder in Verkaufsräumen stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.

2.2. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer die Bestellung des Kunden durch eine schriftliche Auftragsbestätigung annimmt oder das Fahrzeug bzw. die Ware ausliefert.

2.3. Bei Werkstattleistungen kommt der Vertrag durch die Annahme des Reparaturauftrags durch den Verkäufer zustande. Die Auftragserteilung kann schriftlich oder mündlich erfolgen.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Die angegebenen Preise verstehen sich in Euro inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern der Kunde Verbraucher ist. Unternehmern wird die Mehrwertsteuer gesondert ausgewiesen.

3.2. Zusätzliche Kosten, wie Transport- und Lieferkosten, werden gesondert berechnet und dem Kunden in der Auftragsbestätigung mitgeteilt.

3.3. Zahlungen sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung fällig und ohne Abzug auf das vom Verkäufer angegebene Konto zu leisten. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, eine Anzahlung oder vollständige Vorkasse zu verlangen, insbesondere bei individuellen Bestellungen oder höherpreisigen Fahrzeugen und Waren. Kommt der Kunde einer vereinbarten Anzahlung oder Vorauszahlung nicht fristgerecht nach, ist der Verkäufer berechtigt, den Auftrag zurückzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden daraus Schadensersatzansprüche zustehen.

3.4. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist die Richter Motorräder GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz bei Verbrauchern und 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Unternehmern zu berechnen. Darüber hinaus behält sich der Verkäufer das Recht vor, Mahngebühren in Höhe von 5,00 € pro Mahnung zu erheben. Weitere gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben unberührt. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt der Richter Motorräder GmbH vorbehalten.

§ 4 Lieferung und Abholung

4.1. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass Fahrzeuge, Ersatzteile oder Zubehörteile durch den Verkäufer an den Wohnort oder Betriebsstandort des Kunden geliefert oder abgeholt werden, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. Dies gilt auch für Werkstattleistungen; der Kunde ist dafür verantwortlich, das Fahrzeug zur Durchführung von Werkstattleistungen an den Geschäftssitz der Richter Motorräder GmbH zu bringen, es sei denn, es wurde eine abweichende Vereinbarung getroffen.

4.2. Erfüllungsort für die Übergabe von Fahrzeugen, Waren und die Erbringung von Werkstattleistungen ist der Geschäftssitz der Richter Motorräder GmbH. Der Kunde hat die Waren dort auf eigene Kosten abzuholen und das Fahrzeug für Werkstattleistungen zu bringen.

4.3. Lieferfristen und -termine sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

4.4. Sofern der Verkäufer aufgrund höherer Gewalt, unverschuldeter Betriebsstörungen oder Lieferengpässen nicht in der Lage ist, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten, wird der Kunde unverzüglich informiert. Der Verkäufer ist in solchen Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden Schadensersatzansprüche zustehen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

5.1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den verkauften Fahrzeugen, Ersatzteilen und Zubehörteilen bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

5.2. Ist der Kunde Unternehmer, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für alle Forderungen, die der Verkäufer gegen den Kunden im Zusammenhang mit der laufenden Geschäftsbeziehung hat.

5.3. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Beschädigung und Zerstörung zu versichern.

§ 6 Gewährleistung, Herstellergarantie und Haftung

6.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Richter Motorräder GmbH unverzüglich über Mängel zu informieren.

6.2. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Beim Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen an Verbraucher gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Übergabe des Fahrzeugs. Eine weitergehende Gewährleistung wird ausgeschlossen. Dieser Ausschluss betrifft insbesondere sämtliche Ansprüche auf Schadensersatz, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

6.3. Bei Gebrauchtfahrzeugen, die dem Kunden vor Kauf bekannt gemachte Mängel aufweisen, sind Gewährleistungsansprüche für diese Mängel ausgeschlossen. Diese Mängel sind im Kaufvertrag detailliert aufgeführt und vom Kunden anerkannt.

6.4. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für Neufahrzeuge sowie für Ersatz- und Zubehörteile 12 Monate. Beim Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen an Unternehmer erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Richter Motorräder GmbH beruhen.

6.5. Für Verschleißteile, die naturgemäß einem höheren Gebrauch unterliegen, wie z.B. Reifen, Bremsbeläge, Kupplungen oder Batterien, besteht keine Gewährleistung.

6.6. Bei Neufahrzeugen, die eine Herstellergarantie haben, richtet sich die Abwicklung von Garantiefällen ausschließlich nach den Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers. Die Richter Motorräder GmbH übernimmt in solchen Fällen lediglich die Vermittlung zur Abwicklung von Garantieleistungen gegenüber dem Hersteller und haftet nicht für Mängel, die durch den Hersteller im Rahmen der Garantie nicht anerkannt werden.

6.7. Für Werkstattleistungen haftet die Richter Motorräder GmbH im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Bei Mängeln, die aus den durchgeführten Werkstattleistungen resultieren, hat der Kunde zunächst Anspruch auf Nachbesserung. Die Richter Motorräder GmbH ist berechtigt, bis zu drei Nachbesserungsversuche vorzunehmen, um den Mangel zu beheben. Schlägt die Nachbesserung auch nach drei Versuchen fehl, hat der Kunde das Recht, eine Minderung des Werklohns zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder falsche Nutzung des Fahrzeugs nach der Durchführung von Werkstattleistungen entstehen, sowie für Folgeschäden, die aus Mängeln resultieren, ist ausgeschlossen.

6.8. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Richter Motorräder GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, und auch dann nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

§ 7 Gewährleistungsausschluss für Wettbewerbs- und Offroad-Fahrzeuge

7.1. Für Fahrzeuge, die vom Kunden für Wettbewerbszwecke, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Rennen, Zeitfahrten oder andere sportliche Veranstaltungen, oder für Offroad-Nutzungen verwendet werden, wird die Gewährleistung durch die Richter Motorräder GmbH ausgeschlossen. Dies gilt sowohl für Neufahrzeuge als auch für Gebrauchtfahrzeuge.

7.2 Darüber hinaus wird die Haftung der Richter Motorräder GmbH für Schäden, die während der Nutzung von Fahrzeugen für Wettbewerbszwecke oder Offroad-Nutzungen entstehen, ausgeschlossen. Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für die Nutzung der Fahrzeuge in einem wettbewerbsorientierten oder Offroad-Umfeld.

7.3 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Nutzung von Fahrzeugen für Wettbewerbszwecke oder im Offroad-Bereich mit besonderen Risiken verbunden ist und dass die Richter Motorräder GmbH keine Gewähr für die Eignung oder Tauglichkeit der Fahrzeuge für derartige Zwecke übernimmt.

§ 8 Erlöschen von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen

8.1. Gewährleistungsansprüche erlöschen bei unsachgemäßer Nutzung: Wenn das Fahrzeug nicht gemäß den Herstellerangaben, insbesondere in Bezug auf Pflege, Wartung und Nutzung, behandelt wurde. Beispiele für unsachgemäße Nutzung sind unter anderem:

- Rostbildung oder Korrosion, die auf unsachgemäße Lagerung oder fehlende Pflege des Fahrzeugs zurückzuführen ist, insbesondere wenn das Fahrzeug über einen längeren Zeitraum Feuchtigkeit oder aggressiven Umwelteinflüssen ausgesetzt war.

- Motorschäden, die durch das Versäumnis regelmäßiger Ölwechsel oder anderer notwendiger Wartungsarbeiten verursacht wurden.

- Schäden an Bremsen, Kupplung oder Getriebe, die durch unsachgemäße Handhabung oder übermäßigen Verschleiß aufgrund intensiver Beanspruchung, wie z.B. Rennen oder Offroad-Einsätze, entstanden sind, wenn das Fahrzeug dafür nicht ausgelegt war.

- Schäden an Elektronik oder Bordelektrik, die durch unsachgemäße Modifikationen, unerlaubte Eingriffe oder den Einbau von nicht kompatiblen Ersatzteilen entstanden sind.

- Modifikationen und Änderungen: Bei Änderungen oder Umbauten am Fahrzeug, die nicht von der Richter Motorräder GmbH genehmigt wurden.

- Unfälle und Schäden: Bei Schäden, die durch Unfälle, unsachgemäße Handhabung oder äußere Einflüsse entstanden sind.

- Verwendung von nicht-originalen Teilen: Wenn nicht-originale Teile oder Zubehör verwendet werden, die nicht mit dem Fahrzeug kompatibel sind.

- Übermäßige Abnutzung: Bei Schäden, die durch übermäßige Abnutzung oder Missbrauch des Fahrzeugs verursacht werden.

8.2. Garantieansprüche erlöschen in folgenden Fällen:

a) Nutzung im Wettbewerb oder Offroad-Bereich: Wenn das Fahrzeug für Wettbewerbszwecke oder Offroad-Nutzungen verwendet wird, wie in § 7 beschrieben.

b) Nichteinhaltung der Garantiebedingungen: Wenn der Kunde die Bedingungen der Herstellergarantie, wie regelmäßige Wartungen oder spezifische Reparaturen, nicht einhält.

c) Zugriff durch Unbefugte: Bei Eingriffen oder Reparaturen durch Personen oder Werkstätten, die nicht von der Richter Motorräder GmbH autorisiert sind.

8.3. Mitteilungspflicht des Kunden: Der Kunde ist verpflichtet, die Richter Motorräder GmbH unverzüglich über Mängel zu informieren. Unterlässt er dies, erlöschen ebenfalls alle Gewährleistungs- und Garantieansprüche.

§ 9 Widerrufsrecht (nur für Verbraucher)

9.1. Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen und ist an die oben genannte Adresse der Richter Motorräder GmbH zu richten.

9.2. Für individuelle Anfertigungen oder speziell für den Kunden bestellte Fahrzeuge, Ersatz- oder Zubehörteile gilt das Widerrufsrecht nicht.

§ 10 Rücknahme von Fahrzeugen

10.1. Eine Rücknahme von Fahrzeugen durch die Richter Motorräder GmbH ist nur im Falle einer ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung möglich. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Rücknahmen individuell zu prüfen und nach eigenem Ermessen abzulehnen.

10.2. Wird ein Fahrzeug zurückgenommen, das bereits für eine Herstellergarantie registriert wurde, behält sich die Richter Motorräder GmbH das Recht vor, einen Abzug von 500 € bis 1.000 € je nach Wert des Fahrzeugs vorzunehmen. Dieser Abzug dient dem Ausgleich des Wertverlusts, der durch die Registrierung der Garantie entsteht und gilt insbesondere dann, wenn die Garantie nicht mehr auf einen neuen Käufer übertragen werden kann.

10.3. Der Wert des zurückgenommenen Fahrzeugs wird darüber hinaus unter Berücksichtigung von Faktoren wie dem allgemeinen Zustand, der Laufleistung, der Ausstattung und der Marktnachfrage zum Zeitpunkt der Rücknahme bestimmt. Der Abzug für die registrierte Garantie wird auf Basis dieser Bewertung festgelegt.

10.4. Im Falle einer vereinbarten Rücknahme hat der Kunde die Fahrzeuge in einem einwandfreien Zustand und vollständig ausgestattet zurückzugeben. Etwaige Kosten, die im Zusammenhang mit der Rücknahme entstehen, trägt der Kunde, es sei denn, die Rücknahme erfolgt aufgrund eines Mangels, der von der Richter Motorräder GmbH zu vertreten ist.

10.5. Bei Gebrauchtfahrzeugen besteht keine Verpflichtung zur Rücknahme, es sei denn, es handelt sich um einen gesetzlichen Rücktrittsgrund.

§ 11 Werkstattleistungen

11.1. Reparatur- und Wartungsaufträge werden nach den anerkannten Regeln der Technik und den Vorgaben der Fahrzeughersteller ausgeführt.

11.2. Bei der Annahme von Gebrauchtfahrzeugen zur Reparatur erklärt der Kunde, dass er sich darüber im Klaren ist, dass der genaue Aufwand und die Kosten für die Reparatur zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht abschließend beurteilt werden können.

11.3. Die Richter Motorräder GmbH ist berechtigt, dem Kunden im Laufe der Reparatur unvorhergesehene Kosten und Aufwände mitzuteilen. Diese Kosten können sich aus zusätzlichen Diagnosen, benötigten Ersatzteilen oder unerwartetem Reparaturaufwand ergeben. Der Kunde hat das Recht, der Fortsetzung der Arbeiten zu widersprechen, sofern die geschätzten Kosten signifikant überschritten werden. In diesem Fall werden die bereits erbrachten Leistungen dem Kunden berechnet.

11.4. Sollte die Richter Motorräder GmbH feststellen, dass eine Reparatur des Gebrauchtfahrzeugs wirtschaftlich nicht sinnvoll oder technisch nicht möglich ist, ist sie nicht verpflichtet, die Arbeiten fortzusetzen. In diesem Fall wird der Kunde umgehend informiert und bereits erbrachte Leistungen werden berechnet.

11.5. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug nach Fertigstellung der Arbeiten innerhalb von 5 Werktagen abzuholen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Verkäufer berechtigt, Standgebühren zu berechnen.

11.6. Verweigert der Kunde die Abnahme des Fahrzeugs oder holt er es nicht rechtzeitig ab, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

§ 12 Verkauf von Fahrzeugen im Kundenauftrag

12.1. Beim Verkauf von Fahrzeugen im Kundenauftrag tritt die Richter Motorräder GmbH lediglich als Vermittler auf. Der Kunde bleibt in diesem Fall der Eigentümer des Fahrzeugs, bis der Kaufvertrag mit dem Käufer abgeschlossen und der vollständige Kaufpreis bezahlt ist.

12.2. Die Richter Motorräder GmbH übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für Mängel des Fahrzeugs, die im Rahmen des Kundenauftrags verkauft werden. Der Verkauf erfolgt ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Kunden. Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Käufers richten sich ausschließlich gegen den Kunden als Verkäufer des Fahrzeugs.

12.3. Für den Verkauf im Kundenauftrag kann die Richter Motorräder GmbH eine Vermittlungsprovision erheben, deren Höhe individuell vereinbart wird. Zusätzlich können Auslagen für Fahrzeugaufbereitung, Inserate oder sonstige Verkaufsförderungsmaßnahmen gesondert berechnet werden.

12.4. Der Kunde ist berechtigt, den Verkaufsauftrag jederzeit schriftlich zu kündigen, sofern kein Kaufvertrag mit einem Käufer zustande gekommen ist. In diesem Fall hat der Kunde jedoch alle bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten und Auslagen der Richter Motorräder GmbH zu tragen.

 

§ 13 Verkauf von EU-Fahrzeugen

13.1. Die Richter Motorräder GmbH bietet auch Fahrzeuge an, die aus anderen EU-Mitgliedstaaten importiert wurden (EU-Fahrzeuge). Diese Fahrzeuge unterscheiden sich ggf. in Ausstattung, technischen Details und Garantiebedingungen von den Fahrzeugen, die speziell für den deutschen Markt produziert wurden.

13.2. Beim Kauf eines EU-Fahrzeugs erhalten Sie die gesetzliche Gewährleistung gemäß den deutschen Vorschriften – unter Beachtung der Punkte unter §8. Bitte beachten Sie, dass die Richter Motorräder GmbH keine zusätzliche Garantie auf EU-Fahrzeuge gewährt. Herstellergarantien, die möglicherweise in Deutschland für das gleichartige Fahrzeug gelten, finden keine Anwendung.

13.3. Im Falle von Mängeln oder Defekten können Sie sich jederzeit an die Richter Motorräder GmbH wenden. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Gewährleistungsansprüche zu prüfen und Ihnen zu helfen, etwaige Mängel schnell zu beheben.

§ 14 Schlussbestimmungen

14.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Richter Motorräder GmbH.

14.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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